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verbundsatz, kommunen stärken, landtagswahl, gütersloh, harsewinkel, herzebrock-clarholz28. Aug 2026

Verbundsatz in NRW: Warum 360 Millionen für unsere Kommunen nur der halbe Schritt sind

Verbundsatz in NRW: Warum 360 Millionen für unsere Kommunen nur der halbe Schritt sind

Ministerpräsident Hendrik Wüst hat laut Presseberichten in der Neuen Westfälischen eine Erhöhung des kommunalen Verbundsatzes um 0,5 Prozentpunkte auf 23,5 Prozent in Aussicht gestellt. Das entspricht rund 360 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr für die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen. Klingt gut – ist aber erst der halbe Weg. Die SPD fordert seit Dezember 2025 eine Erhöhung auf 24 Prozent, langfristig sogar auf 26 Prozent. Hier erkläre ich, was der Verbundsatz ist, warum er im Gemeindefinanzierungsgesetz geregelt ist und was das für Gütersloh, Harsewinkel und Herzebrock-Clarholz bedeutet.


Was ist der Verbundsatz?

Der Verbundsatz ist ein zentraler Hebel in der Finanzverfassung Nordrhein-Westfalens. Er regelt, wie viel Prozent der Gemeinschaftssteuern – das sind vor allem Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer – automatisch an die Städte und Gemeinden fließt, bevor Bund und Land den Rest unter sich aufteilen. Er ist fest verankert im Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG), das das Land regelmäßig anpasst und das die gesamten Finanzzuweisungen des Landes an die Kommunen regelt.

Vereinfacht gesagt: Von jedem Euro, den Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen an Gemeinschaftssteuern zahlen, bekamen die Kommunen bisher 23 Cent direkt ausgezahlt. Der Rest fließt in den Landeshaushalt oder geht an den Bund.

Eine Erhöhung des Verbundsatzes ist der direkteste Weg, um die Gemeinden finanziell zu stärken. Denn dieses Geld kommt ohne Förderantrag, ohne Bürokratie, direkt vor Ort an. Die Kommunen können selbst entscheiden, wo es am dringendsten gebraucht wird – für Schulen, Kitas, Straßen, Bäder oder soziale Einrichtungen.

Aktueller Stand: Ein Vorschlag, kein beschlossenes Gesetz

Was aktuell in den Medien zu lesen ist: Ministerpräsident Hendrik Wüst stellt eine Erhöhung des Verbundsatzes um 0,5 Prozentpunkte auf 23,5 Prozent in Aussicht. Der konkrete Gesetzentwurf zum Gemeindefinanzierungsgesetz steht allerdings noch aus. Die endgültige Entscheidung fällt erst im Landesgesetzgebungsverfahren, gemeinsam mit dem Landeshaushalt. Mit anderen Worten: Es ist ein Vorschlag, kein Gesetz.

Bleibt es bei diesen 23,5 Prozent, bekämen die Kommunen rund 360 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr. Nach einem halben Jahrhundert ohne dauerhafte Erhöhung wäre das grundsätzlich erwähnenswert. Aber ehrlich gesagt ist es auch nur die halbe Antwort auf eine jahrzehntelange Unterfinanzierung.

Warum das nicht reicht: Die SPD-Forderung

Die SPD hatte bereits im Dezember 2025, bei der letzten Anpassung des Gemeindefinanzierungsgesetzes, beantragt, den Verbundsatz auf 24 Prozent anzuheben – und das langfristige Ziel auf 26 Prozent gesetzt. Das war kein Kleinkram: Jeder halbe Prozentpunkt entspricht rund 360 Millionen Euro pro Jahr. Die von Wüst nun in Aussicht gestellte Erhöhung auf 23,5 Prozent deckt also genau die Hälfte der ursprünglichen SPD-Forderung ab – die andere Hälfte bleibt den Kommunen vorenthalten.

Hinter dieser Forderung steht ein simples Prinzip:

Auch das Sondervermögen des Bundes für Infrastruktur zeigt das Problem deutlich: Die Landesregierung leitet nur 47 Prozent davon pauschal an die Kommunen weiter. Die SPD fordert 80 Prozent – denn die Kommunen wissen am besten, wo investiert werden muss. Ein höherer Verbundsatz ist zudem pure Entbürokratisierung: Statt komplizierte Förderanträge stellen zu müssen, fließt das Geld direkt und unbürokratisch dorthin, wo es gebraucht wird.

Was bedeutet das konkret für Gütersloh, Harsewinkel und Herzebrock-Clarholz?

Grob überschlagen – auf Basis der rund 360 Millionen Euro landesweit pro 0,5 Prozentpunkte, verteilt nach Einwohnerzahl – bringt die Erhöhung auf 23,5 Prozent für die drei Kommunen zusammen etwas mehr als eine Million Euro zusätzlich pro Jahr. Mit der vollen SPD-Forderung von 26 Prozent wären es mehrere Millionen Euro jährlich zusätzlich.

Solche Summen machen den Unterschied, ob:

  • die Sanierung von Schulen und Kitas wirklich angegangen wird oder weiter aufgeschoben wird,
  • ein Bäderkonzept sich rechnet, mit dem Hallenbad, Freibad und Sportstätten fit für die nächsten Jahrzehnte gemacht werden,
  • ÖPNV und Straßen instand gehalten werden – Stichwort Taktverdichtung, Landstraßen, Radinfrastruktur,
  • Jugend- und Beratungsorte offenbleiben, statt dass Jugendarbeit aus Kostengründen eingespart wird.

Ein Beispiel, das gerade in Gütersloh jeder kennt: das Nordbad. Die Sanierungskosten sind von ursprünglich 11,7 Millionen Euro auf mittlerweile 15,1 Millionen Euro gestiegen – 3,4 Millionen mehr als veranschlagt. Das Schwimmerbecken konnte im Juni 2026 immerhin wieder öffnen. Aber das Nichtschwimmerbecken bleibt wegen akutem Sanierungsbedarf weiterhin geschlossen, und der Sprungturm ist wegen erheblicher Schäden am Fundament gesperrt. Stadtwerke-Geschäftsführer Thole sagte unmissverständlich: „Wir müssen die Sanierung des Nordbads auf den Weg bringen" – doch bislang liegen keine Fördermittel vor, die Finanzierung ist unklar. Genau hier schlägt die Lücke, die ein höherer Verbundsatz schließen würde: Wenn die Stadt Gütersloh mehr Geld direkt und unbürokratisch vom Land bekäme, könnte sie Investitionen wie die Nordbad-Sanierung angehen, ohne auf unsichere Fördermittel aus Düsseldorf zu warten. Jede Million, die das Land den Kommunen über den Verbundsatz zusätzlich zur Verfügung stellt, kann vor Ort in Projekte wie das Nordbad, in Schulen, Kitas und Infrastruktur investiert werden – statt dass Geld erst durch Förderlogiken und Antragsverfahren der Verwaltung muss.

Ein höherer Verbundsatz bedeutet auch: weniger Bürokratie. Förderprogramme erzeugen Antragsaufwand – in Güterslohs Verwaltung wie im Rathaus von Harsewinkel und Herzebrock-Clarholz. Ein fairer Verteilschlüssel über die Gemeinschaftssteuern finanziert aus sich heraus. Genau das ist ehrliche, wirksame Unterstützung für den Alltag vor Ort.

Mein Fazit

Dass Ministerpräsident Wüst überhaupt über eine Erhöhung des Verbundsatzes nachdenkt, ist ein Signal – und es bestätigt, dass die SPD-Forderung aus dem Dezember 2025 nicht zu hoch gegriffen war. Aber die Ankündigung ist nicht der Beschluss. Zwischen 23,5 und 24 Prozent liegen 360 Millionen Euro – Geld, das in den Kommunen fehlt, nicht in Düsseldorf.

Ich bleibe dran: Die SPD fordert die vollständige Erhöhung auf 24 Prozent – und langfristig 26 Prozent. Damit das Versprechen, das die Landesregierung jetzt in den Raum stellt, auch tatsächlich Gesetz wird – in vollem Umfang, nicht zur Hälfte.

Starke Kommunen sind die starke Mitte unserer Gesellschaft. Wenn die Kommunen funktionieren, funktioniert der Alltag. Und darum geht es.

Verbundsatz NRW: 360 Mio. € für Kommunen – SPD fordert 24 % | Frauke Großer